Liebe Mitglieder, liebe KooperationspartnerInnen,
seit unserem letzten Newsletter ist einige Zeit vergangen.
Qualitätsverfahren PQ-Sys
Wir freuen uns, dass sich weitere Tagespflegepersonen für das
Qualitätsverfahren PQ-Sys angemeldet haben . Noch haben wir freie
Plätze für die folgenden Prüfungstermine. Alle interessierten
Kindertagespflegepersonen können sich für die Prüfung bei
uns im Büro unter 040-2003377 oder info@tagesmuetterhamburg.de
anmelden. Frau Gudrun Müller wird Ihnen alle
Fragen dazu beantworten und die notwendigen Unterlagen
zusenden. Selbstverständlich ist es auch möglich, sich als
Großtagespflegestelle zertifizieren zu lassen. Voraussetzung ist
lediglich, dass alle Mitglieder des Zusammenschlusses die
Prüfung absolvieren. Wir freuen uns auf zahlreiche
Anmeldungen! Erste Informationen kann man auch auf unserer
Homepage nachlesen.
Für die Aufstiegsqualifikation (KTP-A) werden für die
Teilnahme am PQ-Sys Verfahren 30 Stunden angerechnet.
Qualifizierung
Derzeit werden keine Anmeldungen für die
Aufstiegsfortbildung entgegen genommen. Der Grund ist, dass
die Kapazitäten insbesondere in den Modulen 2.2. und 2.3 nicht
ausreichen, um weitere Teilnehmern/-innen den Zugang zu den
Fortbildungen des SPFZ, die stark nachgefragt sind, zu
ermöglichen. Ab Mitte Mai beginnt eine Gruppe mit der
Vorbereitung auf das Kolloquium (Modul 3); ab Juli 2016 wird
der Kreisel e.V. einen weiteren Kurs „Mit den Kleinsten in
Kontakt“ (Modul 2.1) anbieten.
Die Stelle eines Fortbildungsreferenten zum Themenbereich
„Qualifizierung in der Kindertagespflege“ ist nach wie vor
nicht besetzt. Derzeit ist auch nicht absehbar, wann diese
Stelle wieder besetzt werden kann. Frau Nilgens-Masuch, die
den Bereich Kindertagespflege vertretungsweise und zusätzlich
zu ihren anderen Aufgaben betreut hatte, hat das SPFZ zum 1.
April verlassen. Derzeit kümmert sich der Leiter des SPFZ,
Herr Crasmöller, vertretungsweise um das Aufgabenfeld. Da im
SPFZ weitere Stellenvakanzen zu verkraften sind, sind
Einschränkungen in den Angeboten unvermeidbar.
Das Angebot im Bereich der Grundqualifizierung (180
Stunden) wird aber aufrecht erhalten. Es soll eine Planung für
das Jahr 2017 erstellt werden, so dass „Hamburger
Qualifizierungsprogramm Kindertagespflege“ wie üblich
gedruckt und verbreitet werden wird.
Freie Plätze
Die folgenden Kurse des Hamburger
Qualifizierungsprogrammes können noch kurzfristig belegt
werden!:
Mai:
501: Entengrütze (ab 23.5.16)
503: Entwicklungsbesonderheiten (ab 30.5.16)
Juni:
601: Organisation und Koop. GTPS (4.6.16)
602: Vertretung i. d. KTP (4.6.16)
604: Theater (11.6.16)
605: Nahrungsmittelallergien (ab 14.6.16)
609: Bei uns ist alles anders (ab 18.6.16)
611: Kinder lieben Rituale (ab 28.6.16)
Anmeldungen unter:
Elzbieta.Lewandowska@basfi.hamburg.de
Mitgliedervollversammlung
Die Mitgliedervollversammlung hat einen neuen Vorstand
gewählt:
Anja Reinke 1. Vorsitzende
Antje Radloff 2. Vorsitzende
Gudrun Müller Schriftführerin
Angela Ruge Schatzmeisterin
Beisitzer: Conny Dose, Julia Leuther, Sabine Panzer
Stellvertretende Beisitzer: Conny Dose, Ingeborg Hoffmann-
Woge, Marietta Mücke
Urteile in der Kindertagespflege
Leipzig zahlt zu geringe Sachkosten
Interessant ist das Urteil nicht nur wegen der bemängelnden
Höhe der Sachkosten, sondern vor allem hinsichtlich dessen,
dass das Gericht bemängelt, dass der Zeitfaktor der Reinigung
der Tagespflegestelle nicht berücksichtigt wurde. Die Stadt
kann allerdings noch in Berufung gehen und somit ist das
Urteil noch nicht rechtskräftig.
http://t.lvz.de/Leipzig/Stadtpolitik/Leipzig-muss-Pauschalefuer-
Tagesmuetter-neu-festsetzen
Im Kreis Pinneberg verklagen Eltern den Kreis wegen Erhebung von
Essensgeld
http://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article207481111/
Eltern-verklagen-Kreis-wegen-Essenskosten.html
Tagesmütter und -väter verklagen die Stadt Aachen
Der Stadt Aachen steht ein erneutes Verfahren in der
Kindertagespflege bevor. Christine Fels hat bereits einmal die
Stadt Aachen verklagt und gewonnen. Mehr unter:
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/schlechtebedingungen-
tagesmuetter-und-vaeter-verklagen-diestadt-
1.1326424
Urteil zum Thema Lärmbelästigung durch die Tätigkeit einer
Tagesmutter
Endlich mal ein richtig gutes Urteil in Fragen um
Lärmbelästigung und Kinderbetreuung durch eine
Tagesmutter! Das Urteil ist rechtskräftig, da keine Revision
zugelassen wurde.
http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/landgerichtmuelheimer-
tagesmutter-darf-weitermachen-id11688911.html